Die Versicherung übernimmt den Schadenersatz für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungs- summe und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Für Neuverträge (seit dem 01.01.2002) gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen.
Zur Berechnung der Versicherungsprämie eine KFZ-Haftpflichtversicherung werden Merkmale das Fahrzeug und die Situation des Halters betreffend zugrunde gelegt. Dazu gehören u.a. Art des Fahrzeugs, PS/KW-Zahl, Wohnort, Beruf und Schadenfreiheitsklasse. |